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Wer spielt, der lernt! Wer lernt, der lebt! Wer lebt, der spielt!

Jörg Roggensack

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Allgemein

Kosten

An die Stadt

Die Eltern zahlen gemäß § 23 des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) einen nach Einkommenshöhe gestaffelten Elternbeitrag direkt an das Jugendamt der Stadt Köln. Internetlink der Elterngeldstelle Köln: stadt-koeln.de


An den Verein
Die Betriebskosten der Einrichtung werden derzeit zu 96% von der Stadt Köln und dem Land NRW getragen. Die verbleibenden 4% der Betriebskosten müssen als Trägeranteil von den Eltern gezahlt werden. Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus dem Trägeranteil, dem Verpflegungsgeld und dem Vereinsbeitrag. Änderungen des Mitgliedsbeitrags werden auf der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag 138,00€/ Monat. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Trägeranteil (zurzeit 46,50 EUR/Monat)
  2. Verpflegungsgeld (zurzeit 55 EUR/Monat)
  3. Vereinsbeitrag (zurzeit 36,50 EUR/Monat)

 

Lage und soziales Umfeld

Köln Mülheim ist ein von sozialer und kultureller Vielfalt geprägter Stadtteil. Er birgt einerseits eine hohe Lebensqualität durch Rheinnähe und eine gute Infrastruktur, andererseits besondere Herausforderungen infolge von Arbeitslosigkeit und Armut. Das Bildungs- und Betreuungsangebot im Stadtteil zeigt Lücken auf, so auch in der Betreuung der unter Dreijährigen. Viele Familien müssen Berufstätigkeit beider Eltern, Studium oder Ausbildung ohne Unterstützung durch eigene Verwandte im näheren Umfeld organisieren. Sie sind auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Aus dieser Situation heraus haben engagierte Eltern Anfang des Jahres 2012 die Initiative ergriffen und den Verein De Müllemer Ströppcher e.V. gegründet. Ziel war und ist es, ein Angebot für die bedarfsgerechte Kinderbetreuung in der Gruppe zu schaffen, damit verbundene Bildungschancen zu nutzen und eine geeignete und liebevolle Entwicklungsumgebung für Kinder zu gestalten.

 

Eingewöhnung

Unsere Eingewöhnung neuer Kinder erfolgt stufenweise und richtet sich nach dem Berliner Modell. Eine optimale Zeit für eine Eingewöhnung liegt bei circa 8 Wochen. Je entspannter die Eltern die Eingewöhnung begleiten können, desto besser gelingt es in der Regel auch den Kindern, sich auf die neuen Erfahrungen und Eindrücke einzulassen. Gemäß des Mottos "Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht,", orientieren wir uns am Tempo und den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes. Der Verlauf einer Eingewöhnung ist individuell unterschiedlich und hat Höhen und Tiefen. Eine Eingewöhnung benötigt Geduld, Gelassenheit, Vertrauen, Einfühlungsvermögen und eine Portion Humor. Es ist uns wichtig, das Kind, aber auch seine Eltern, mit seinen und ihren Bedürfnissen wahr- und ernst zu nehmen, denn nur so kann die Grundlage für eine vertrauensvolle Bindung und Erziehungspartnerschaft gelegt werden. Die Eingewöhnung ist die Basis für das weitere Erleben und Entdecken des Kitaalltags und daher von besonderer Bedeutung.

Es ist ein spannender Prozess von den ersten Besuchen in Begleitung der Eltern hin zu den ersten Trennungen und zu den Meilensteinen: dem ersten Mal ohne Eltern gewickelt werden, dem ersten Mittagessen und dem ersten Mittagsschlaf. Wir freuen uns euch auf diesem Weg begleiten zu können und sind während dieser Zeit in stetigem Austausch mit den Eltern. 

Nähere Informationen rund um unsere Kita, zum Verein und zur Eingewöhnung bekommen die Eltern beim Vertragsgespräch und dem Kennenlerngespräch mit den eingewöhnenden Pädagoginnen. In der Regel gewöhnen wir im Tandem ein, damit das Kind von Beginn an zwei vertraute Bezugspersonen hat, die sich an ihren freien Tagen, bei Urlaub und Krankheit vertreten können. Eine davon übernimmt die Entwicklungsbegleitung und ist die feste Ansprechpartnerin für die Eltern.

 

Bildungsdokumentation und alltagsintegrierte Sprachförderung

Seit 2005 ist die Bildungsdokumentation für alle Einrichtungen verpflichtend. Wir führen Portfolios (für jedes Kind einen Ordner), um die Bildungs- und Entwicklungsschritte der Kinder festzuhalten. Hierbei arbeiten wir mit Fotodokumentationen und Lerngeschichten, halten wichtige Feste und Momente des Kitaalltags fest und sammeln erste künstlerische Werke. 
 

Seit 2014 liegt ein Fokus auf der Dokumentation der alltagsintegrierten Sprachbildung. Wir haben uns hier für das 2010 von der Forschungsstelle Bewegung und Psychomotorik unter der Leitung von Prof. Dr. Renate Zimmer entwickelte Beobachtungsverfahren BaSiK (Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen), entschieden. Bei BaSiK handelt es sich um ein Verfahren, welches eine begleitende Beobachtung der kindlichen Sprachentwicklung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen ermöglicht. Die Beobachtung erfolgt im pädagogischen Alltag und hat das Ziel, den Sprachentwicklungsverlauf eines Kindes kontinuierlich zu dokumentieren sowie den speziellen Förderbedarf zu erkennen. Aus den Beobachtungen können Maßnahmen einer alltagsintegrierten Sprachbildung abgeleitet werden. Die Bildungsdokumentation setzt die schriftliche Zustimmung der Eltern voraus und wird den Kindern und Eltern zum Ende der Kita-Zeit übergeben.

 

Kinderschutz und Schutzkonzept

Kinder müssen sich in ihren Gefühlen und Meinungen ernst genommen fühlen und erleben, dass Erwachsene sie in ihrer Entwicklung unterstützen und dort schützen, wo sie es benötigen.
Seit 2020 haben wir mit der Erarbeitung eines umfangreichen Schutzkonzepts begonnen und entwickeln dieses stetig weiter.
Als Grundlage unserer pädagogischen Haltung haben wir einen Verhaltenskodex erarbeitet, der sich den Schutz der Kinder als oberstes Ziel setzt. Jede*r, die oder der bei uns mit den Kindern arbeitet, von den Pädagoginnen über die Springer*innen hin zu den Eltern, die Elterndienste in der Kita machen, verpflichtet sich mit einer Unterschrift  die beschriebenen Grundsätze im Umgang mit den Kindern und der Ströppcher-Gemeinschaft einzuhalten.
 

Ergänzend zu unserer pädagogischen Haltung zu Demokratie, Kinderrechten und kindlicher Autonomie haben wir darüber hinaus folgende Standards zum Kinderschutz vereinbart:

  • Jede*r Mitarbeiter*in und Elternteil, das Elterndienste übernimmt, muss vor Arbeitsbeginn ein erweitertes Führungszeugnis abgeben.
  • Information zum Kinderschutz / Kinderrechten und Einhaltung der vereinbarten Abläufe zur Kindeswohlgefährdung in Arbeitsverträgen und dem Betreuungsvertrag

  • Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes

 

Unsere Öffnungszeiten

  • 35 Wochenstunden
  • Montag-Donnerstag 08.30Uhr-15.45Uhr
  • Freitag 08.30-14.45 Uhr

Veranstaltungen